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Ankündigung von Bundeskanzler Olaf Scholz zur Altschuldenregelung
Veröffentlicht am 3. Dezember 2024
Michael Thews, MdB: „Altschuldenhilfe umsetzen – Kommunen in NRW entlasten!“
Zur Ankündigung des Bundeskanzlers Olaf Scholz, die Grundgesetzänderung für eine Altschuldenregelung noch in dieser Legislaturperiode vorzulegen, erklärt Michael Thews, Bundestagsabgeordneter für Hamm, Lünen, Selm und Werne: „Das Fundament der Demokratie sind die Kommunen. Ob unsere Städte und Gemeinden die finanzielle Kraft aufbringen können, in ihre Zukunft zu investieren, entscheidet maßgeblich darüber, ob wir unseren Wohlstand langfristig sichern können. Keine Maßnahme ist dabei so entscheidend wie die Entlastung der Kommunen von ihren Altschulden. Beim Festakt „125 Jahre Emschergenossenschaft“, an dem auch ich teilnehmen durfte, hat Bundeskanzler Olaf Scholz ein starkes Signal für unsere Kommunen und die Versorgung vor Ort gesetzt. Mit seiner Ankündigung, die notwendige Grundgesetzänderung für eine Altschuldenlösung zeitnah ins Parlament einzubringen, zeigt er Handlungsbereitschaft. Jetzt liegt es an uns allen, diese einmalige Chance zu nutzen und die Städte sowie Gemeinden von ihrer erdrückenden Schuldenlast zu befreien.
Handlungsfähigkeit für Hamm und den Kreis Unna, NRW und ganz Deutschland Jetzt ist die Zeit zu handeln.
Das Gesetz zur Altschuldenlösung muss, wie von Bundeskanzler Scholz angestrebt, noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden. Unsere Städte haben lange genug darauf gewartet – jetzt dürfen wir sie nicht im Stich lassen. Das gilt auch für die CDU in NRW und im Bund: Ministerpräsident Hendrik Wüst muss jetzt vor allem bei Friedrich Merz und CDU und CSU dafür werben, dass die notwendige Zweidrittel-Mehrheit für eine Grundgesetzänderung zustande kommt.“