Grundsteuer-Chaos: Justus Moor kritisiert „Versagen der Landesregierung“

Veröffentlicht am 13. März 2026

„Das Versagen der Landesregierung tritt nun auch in Hamm offen zutage“, kommentiert der Hammer Landtagsabgeordnete Justus Moor die Anpassung des Grundsteuer-Hebesatzes in Hamm. „Darunter leiden nun die Eigentümer und Mieter in Hamm.“

Am gestrigen Donnerstag hatten Oberbürgermeister Marc Herter und Stadtkämmerer Markus Kreuz die Rückkehr zu einem einheitlichen Hebesatz in Hamm verkündet. Grund waren Urteile der Verwaltungsgerichte Gelsenkirchen und Düsseldorf, die über differenzierte Hebesätze in anderen Städten geurteilt hatten. Damit steigt der Hebesatz in Hamm für Wohngrundstücke von 678 % auf 834 %.„Die differenzierten Hebesätze wurden von der Landesregierung vorgeschlagen. Damals wurden die rechtlichen Bedenken und Sorgen der Städte und Gemeinden vom Finanzministerium weggewischt“, erläutert Moor. Das ging so weit, dass das Finanzministerium für alle 396 Städte und Gemeinden in NRW die differenzierten Hebesätze selbst ausrechnete. Hamm hatte daraufhin den Hebesatz auf 669 % für Wohngrundstücke und 1.338 % für Nicht-Wohngrundstücke festgelegt. Damit wurde eine rechnerische Überbelastung von Wohnen bei der Grundsteuer ausgeglichen. „Nun zeigt sich, dass Städte und Gemeinden jedoch recht hatten. Darunter leiden nun Eigentümer und Mieter in ganz NRW.“ 

Moor hatte sich als kommunalpolitischer Sprecher seiner Fraktion bereits am 11. Dezember 2025 nach dem ersten Urteil in Gelsenkirchen ein Wortgefecht mit NRW-Finanzminister Markus Optendrenk geliefert. In einer Sitzung des nordrhein-westfälischen Finanzausschusses schob Optendrenk die Verantwortung auf die Kommunen und lehnte eigene Schritte ab. Auch nach dem zweiten negativen Urteil in dieser Woche sagte Kommunalministerin Scharrenbach: „Die Landesregierung hält die Möglichkeit zur Festlegung differenzierender Hebesätze nach wie vor für richtig und möglich.“

Dabei könnte das Land selbst das Problem landesweit und rechtssicher lösen, betont Moor. „Mit einer Anpassung der NRW-Messzahl der Grundsteuer würden Mieter und Eigentümer schnell und problemlos entlastet. Dafür braucht es dann auch keine Rechtsunsicherheit und keine differenzierten Hebesätze für Hamm und für alle anderen Kommunen.“ 

Hintergrund: Die Grundsteuer für das eigene Haus oder die eigene Wohnung setzt sich aus dem Grundsteuerwert der eigenen Immobilie und der Messzahl zusammen. Diese wird dann mit dem jeweiligen Hebesatz der Stadt oder Gemeinde multipliziert. In Hamm soll dieser Hebesatz zukünftig einheitlich bei 834 % liegen. In NRW beträgt die landesweite Messzahl für Wohnimmobilien 0,31 Promille und für Nicht-Wohnimmobilien 0,34 Promille. „Mit kleinen Veränderungen der Messzahl könnten so die Ungerechtigkeiten zu Lasten der Wohnimmobilien landesweit gelöst werden“, schlägt der kommunalpolitische Sprecher der SPD-Fraktion NRW, Justus Moor, vor.