Historische Altschuldenlösung für die Kommunen

Veröffentlicht am 13. Januar 2025

Die Bundesregierung hat heute einen Entwurf zur Änderung des Grundgesetzes für die Lösung der Altschuldenfrage der Kommunen vorgelegt. Damit dürfen die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen auf finanzielle Entlastung hoffen. Auch Hamm könnte so von einigen Altschulden befreit werden. Allerdings bedarf es für die Änderung des Grundgesetzes einer Zwei-Drittel-Mehrheit – und damit der Zustimmung von CDU/CSU im Bundestag.

„Das ist wahrlich eine historische Nachricht! Als letztes Bundesland kann Nordrhein-Westfalen eine Lösung für die Altschulden seiner Kommunen bekommen. Bundeskanzler Scholz hat geliefert: Der Bund ist bereit, sich an der Altschuldenlösung zu beteiligen. Der Bund würde den Städten in NRW die Hälfte der Altschulden abnehmen. Jetzt muss Ministerpräsident Wüst seine Hausaufgaben erledigen und zeigen, ob er sich durchsetzen kann. Er muss die CDU/CSU zur Zustimmung bewegen“, fordert der Landtagsabgeordnete von Hamm und kommunalpolitische Sprecher der SPD in Nordrhein-Westfalen, Justus Moor.

„Die Kassenkredite der NRW-Kommunen sind auf schwindelerregende 23,71 Milliarden Euro gestiegen. Im Jahr 2024 konnten nur noch 18 Kommunen ihre Ausgaben mit eigenen Einnahmen decken – 96 Prozent der Kommunen schaffen das nicht mehr. Die Folgen sind dramatisch: Bitter nötige Investitionen in Schulen, Kitas, Straßen und Sportanlagen bleiben in vielen Kommunen aus. Jetzt braucht es Taten – keine warmen Worte“, betont Moor weiter und fordert die Zustimmung der CDU zur Grundgesetzänderung.