Historische Altschuldenlösung für die Kommunen
Die Bundesregierung hat heute einen Entwurf zur Änderung des Grundgesetzes für die Lösung der Altschuldenfrage der Kommunen vorgelegt. Damit dürfen die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen auf finanzielle Entlastung hoffen. Auch Hamm könnte so von einigen Altschulden befreit werden. Allerdings bedarf es für die Änderung des Grundgesetzes einer Zwei-Drittel-Mehrheit – und damit der Zustimmung von CDU/CSU im Bundestag.